Ich habe meine Felgen zerkratzt. Kann ich meine Felgen lackieren lassen?

Warum Bordsteinschäden an Leichtmetallfelgen heute so häufig sind, was die Stellungnahme des FKT zur Reparatur von Leichtmetallrädern sagt und warum leichte Kratzer unbedenklich bearbeitet werden können.

Dipl.-Kfm. Thomas Beez · 11. Juli 2019 · Lesezeit 2 Min.

Bordsteinschaden an einer Audi-Rotorfelge

„Von Arbeiten, die einen Einfluss auf die Materialstruktur von Leichtmetallfelgen haben, wird abgeraten. Dazu zählen zum Beispiel Schweißarbeiten an gerissenen Felgen oder Kaltverformungen, nicht jedoch die Bearbeitung von leichten Kratzern.“

Dipl.-Kfm. Thomas Beez, Felgenexperte und Geschäftsführer der Mainhattan-Wheels GmbH

„Ich habe meine neuen Felgen im Parkhaus angefahren. Kann ich meine Felgen wieder lackieren lassen?“ lautet oft die Frage neuer Fahrzeugbesitzer, wenn sie mehr oder weniger verzweifelt bei uns anrufen, um die Möglichkeiten einer Reparatur zu besprechen. Oft sind es enge Parkhäuser, erbaut in den 70er- oder 80er-Jahren, zu einer Zeit, in der die Abmessungen der Autos noch deutlich unter denen aktueller Fahrzeuge lagen, die ein millimetergenaues Rangieren erfordern. Auch die Parkplatzsituation in den Städten sorgt immer wieder dafür, dass sich Parkplatzsuchende in kleine Parklücken quetschen müssen und dabei die Randsteine touchieren.

Warum Leichtmetallfelgen anfälliger sind

Der Trend bei den Herstellern, Fahrzeuge mit immer größer dimensionierten Leichtmetallfelgen auszurüsten, setzt sich bereits seit Jahrzehnten durch. Der Wechsel vom Standard Stahlfelge zum Standard Leichtmetallfelge bringt zusätzliche Kundenbedürfnisse mit sich. Leichtmetallfelgen sind anfälliger als Stahlfelgen, nicht nur aufgrund des weicheren Materials, sondern weil heutzutage überwiegend Niederquerschnittsreifen montiert werden, die aufgrund ihrer flachen Bauart weniger Schutz für die Felge bieten.

Was das Bundesministerium für Verkehr sagt

Für die Felgenreparatur gibt es keine Richtlinien, dafür jedoch eine Auffassung des Bundesministeriums für Verkehr für das erneute Inverkehrbringen reparierter Felgen in den öffentlichen Straßenverkehr. So führt der Sonderausschuss „Räder und Reifen“ des Fachausschusses Kraftfahrzeugtechnik (FKT) in einer Stellungnahme aus, „… dass eine Reparatur beschädigter Leichtmetallräder grundsätzlich abzulehnen ist. Mit Reparatur sind jegliche Eingriffe in das Materialgefüge, Wärmebehandlungen und Rückverformungen gemeint. Reparaturen von mehrteiligen Rädern durch Austausch hierfür von den Radherstellern vorgesehenen Teilen kann unter Beachtung der Montagebedingungen der Radhersteller nicht widersprochen werden.“

Was das für Ihre zerkratzte Felge bedeutet

Damit wird von Arbeiten abgeraten, die einen Einfluss auf die Materialstruktur haben. Dazu zählen zum Beispiel Schweißarbeiten an gerissenen Felgen oder Kaltverformungen, nicht jedoch die Bearbeitung von leichten Kratzern nach einem Besuch im Parkhaus oder nach einem Bordsteinkontakt. Solche Schäden können Sie bedenkenlos beheben lassen: je nach Oberfläche durch Pulverbeschichtung oder Lackierung oder bei glanzgedrehten Felgen durch CNC-Glanzdrehen. Senden Sie uns Bilder des Schadens über das Anfrageformular, Sie erhalten eine Einschätzung mit Festpreis.